Als Kunde von Jasmin Haas bitten wir Sie, sich folgende Hinweise, sowie die AGB genau durchzulesen und diese zu beachten:
Sie sollten pünktlich zum Fototermin erscheinen, eine Verzögerung/Verspätung kann von der Aufnahmedauer abgezogen werden.
Jasmin Haas übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
Vertragspartner, Anschrift
Jasmin Haas, Mauthfeld 13, 6380 St.Johann in Tirol
+43 676 72 155 60, info@jasminhaasphotography.at
www.jasminhaasphotography.at
ATU80055958
Allgemeine Geschäftsbestimmungen
ALLGEMEINES
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 1KSchG und Unternehmen, für alle von der Fotografin Jasmin Haas durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Die AGB gelten automatisch als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Weiters gelten die AGB als vereinbart, nach Erhalt und Annahme des Vertrages zwischen Jasmin Haas und dem Auftraggeber. Ebenso wenn eine Anzahlung geleistet wurde wurden die AGB akzeptiert.
Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen.
“Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.).
Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
HAFTUNG
Für Schäden oder Verlust der Fotografien vor Auftragsabschluss haftet die Fotografin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Natürlich wird sich Jasmin Haas in diesem Falle dringend um einen Ersatzfotografen bemühen.
Sollte es kurzfristig aufgrund schwerer Krankheit, Todesfall im engsten Familienkreis, Verkehrsunfall oder höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden gewünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Alle im Voraus geleisteten Zahlungen werden dem Auftraggeber zurückerstattet.
Für technische Gebrechen oder menschliche Gebrechen seitens der Fotografin während oder nach dem Fototermin kann keine Haftung für daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden.
NUTZUNGS- und URHEBERRECHT
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu.
Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.
Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Fotografin erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
Der Auftraggeber ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar anzubringen wie folgt: Foto: (c) Jasmin Haas Photography. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG.
Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im Format JPEG. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdaten ist gegen ein vorher vereinbartes Entgeld möglich. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
Die Fotografin darf die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, SocialMedia, Fachmagazine, etc.)
Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden.
VERGÜTUNG
Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.
Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung oder wird die vorgesehene Zeit für die Aufnahmearbeiten aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Auftragnehmer hierfür den Stundensatz von 350,00 Euro je angefangene Stunde.
Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird bei Hochzeiten eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 800 Euro einbehalten. Bei sämtlichen anderen Shootings werden 30% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer gezahlt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
Steuerbefreit - Kleinunternehmer gemäß §6(1)27 UStG
DATENSICHERUNG/DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
Es besteht seitens der Fotografin keine allgemeine Datensicherungspflicht. Der Auftraggeber ist ab Erhalt des Auftragswerks für dessen Datensicherung selbst verantwortlich.
Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotografien.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Wirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
RECHTSWIRKSAMKEIT
Es gilt das österreichische Recht als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.